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Markennamen Kreationsprozess

April 2024  ⁄  461 Wörter  ⁄  Bild © pexels DS Stories

Die Entwicklung eines Namens ist ein komplexer Prozess, der Phasen der Erstellung und Überprüfung umfasst, wobei die Prüfung, ob der Name tatsächlich verwendet werden darf, mittlerweile zeitaufwändiger und kostenintensiver ist als die Erstellung selbst. Dies ist auf die hohe Markendichte zurückzuführen.

Im Internet gibt es mittlerweile zahlreiche Informationen dazu, wie man einen Markennamen findet. Interessant auch der Einfallsreichtum für Namenskategorien (abstrakt, beschreibend, …), die jedoch bei der konkreten Suche nach oder die Entscheidung für einen Markennamen nicht weiterhelfen. Denn entscheidet man sich für ein Buchstabenkonstrukt, dann sollte es den gewünschten Flow haben, die passende Aussage vermittelt, emotional stimmig und als Domainname verfügbar sein oder zumindest nur wenige Suchergebnisse bei Google liefern.

Im Folgenden handelt es sich um ein konventionelles Verfahren. KI-gestützte Entwicklungen sind gut für beschreibende oder zusammengesetzte Namen (Compound). Aber sobald es um Internationalität, Sprachen oder abstrakte Namen geht, wenn Klang oder Optik eine Rolle spielen, dann sind sie weitgehend nutzlos (Stand 2024).

Folgende Schritte sind sinnvollerweise in einem professionellen Namingprozess enthalten:

01.

Angebotserstellung


02.

Persönliches Briefinggespräch (um gemeinsam die technischen und konzeptionellen Anforderungen an den Namen zu definieren, wie z.B. Sprachbasis, Länderumfang, gewünschte Aussage, gewünschte Assoziation, Länge, Wettbewerbsumfeld, Stil, Typologie des Namens)


03. 

Creative Brief (für den Kunden mit definierten Briefinganforderungen)


04.

Strategische Vorüberlegungen, Sichtung der Materialien, ggf. Wettbewerbsanalyse, Kreationsvorbereitung; 

Entwicklung konzeptioneller Routen


05.

Kreation Phase 1 (Brainstroming, individuelle Kreation, Name Chat, ggf. international)


06. 

Zwischenpräsentation zur konzeptionellen Diskussion (anhand von konkreten vorgestellten Namensvorschlägen lässt sich am besten diskutieren und eingrenzen, welche Richtung an Namen bevorzugt wird, welche Ansätze funktionieren und welche nicht).


07. 

Kreation Phase 2 (fokussiert, auf Basis der Ergebnisse aus der Zwischenpräsentation).


08. 

Erste Überprüfungen im Internet (Google Treffer, Domain Verfügbarkeit).


09. 

Markenrecherchen und Firmennamenrecherchen in den relevanten Markenregistern (EU Register, IR Register sowie in relevanten nationalen Registern) und Waren- und Dienstleistungsklassen, Beurteilung und Auswertung der gefundenen Datenbankauszüge durch Patentanwälte, Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Recherchebericht). Hierbei werden nicht nur rein identische Namen in den Datenbanken recherchiert, sondern auch Varianten der Namen, da ein sehr ähnlicher Name die Markenrechte Dritter verletzt und dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingereicht wird.


10. 

Internationale sprachlich-kulturelle Überprüfung der Namen durch jeweils 2 Muttersprachler (es sollten die wichtigsten Sprachen weltweit überprüft werden, nicht nur die Sprachen der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, da ein Name für ein international agierendes Unternehmen auch länderübergreifend auftaucht, kommuniziert wird und eine negative Bedeutung des Namens, z.B. in einer asiatischen Sprache nicht nur peinlich ist, sondern z.B. auch gern von der Presse aufgegriffen wird).


11. 

Persönliche finale Präsentation von ca. 12 überprüften Namen  (Dauer des Namingprozesses bis zu diesem Schritt ca. 6 -7 Wochen).


12.

Ähnlichkeitsrecherchen (Durchführung von Ähnlichkeitsrecherchen mit der Shortlist an Namen, ca. 6, um das Risikopotential für jeden Namen zu bestimmen und zu eruieren, mit welchen der favorisierten Namenskandidaten weiter gegangen wird, insbesondere bei Unternehmensnamen wichtig, Dauer ca. 10 Arbeitstage).

Prozess Markenanmeldung

Einreichung der 2 favorisierten Namenskandidaten beim Marken- und Patentamt (generelle Prüfung der Eintragungsfähigkeit, Dauer ca. 4 Wochen).


14. 

Veröffentlichung der Marke im Markenblatt, Widerspruchsfrist (bis zum Ablauf 3 Monate).


15. 

Registrierung der Marke, Urkunde.

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